Alle Vorschriften: OWiG
§ 19 Tateinheit
§ 21 Zusammentreffen von Straftat und Ordnungswidrigkeit
§ 20 Tatmehrheit
Sind mehrere Geldbußen verwirkt, so wird jede gesondert festgesetzt.
Lege Lata
§ 20 Tatmehrheit
Sind mehrere Geldbußen verwirkt, so wird jede gesondert festgesetzt.
Lege Lata
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