Artikel 9 Ausnahmen für Schuldverschreibungen, strukturierte Finanzprodukte, Emissionszertifikate, Derivate und Auftragspakete

Die zuständigen Behörden können Marktbetreiber und Wertpapierfirmen, die einen Handelsplatz betreiben, in den folgenden Fällen von der Pflicht zur …