(1) Der Mediator stellt in eigener Verantwortung durch eine geeignete Ausbildung und eine regelmäßige Fortbildung sicher, dass er über theoretische Kenntnisse sowie praktische Erfahrungen verfügt, um die Parteien in sachkundiger Weise durch die Mediation führen zu können. Eine geeignete Ausbildung soll insbesondere vermitteln:
- 1. Kenntnisse über Grundlagen der Mediation sowie deren Ablauf und Rahmenbedingungen,
- 2. Verhandlungs- und Kommunikationstechniken,
- 3. Konfliktkompetenz,
- 4. Kenntnisse über das Recht der Mediation sowie über die Rolle des Rechts in der Mediation sowie
- 5. praktische Übungen, Rollenspiele und Supervision.