(2) Der Widerspruch kann nur darauf gestützt werden, daß die Marke
- 1. wegen einer angemeldeten oder eingetragenen Marke mit älterem Zeitrang nach § 9,
- 2. wegen einer notorisch bekannten Marke mit älterem Zeitrang nach § 10 in Verbindung mit § 9,
- 3. wegen ihrer Eintragung für einen Agenten oder Vertreter des Markeninhabers nach § 11,
- 4. wegen einer nicht eingetragenen Marke mit älterem Zeitrang nach § 4 Nr. 2 oder einer geschäftlichen Bezeichnung mit älterem Zeitrang nach § 5 in Verbindung mit § 12 oder
- 5. wegen einer Ursprungsbezeichnung oder geografischen Angabe mit älterem Zeitrang in Verbindung mit § 13
gelöscht werden kann.