(2) Der Inhaber einer Marke kann die Rechte aus der Marke gegen einen Lizenznehmer geltend machen, der hinsichtlich
- 1. der Dauer der Lizenz,
- 2. der von der Eintragung erfaßten Form, in der die Marke benutzt werden darf,
- 3. der Art der Waren oder Dienstleistungen, für die die Lizenz erteilt wurde,
- 4. des Gebiets, in dem die Marke angebracht werden darf, oder
- 5. der Qualität der von ihm hergestellten Waren oder der von ihm erbrachten Dienstleistungen
gegen eine Bestimmung des Lizenzvertrages verstößt.