Alle Vorschriften: LFGB
§ 47 Weitere Ermächtigungen
§ 49 Erstellung eines Lagebildes, Verwendung bestimmter Daten
§ 48 Landesrechtliche Bestimmungen
Die Länder können zur Durchführung der Überwachung weitere Vorschriften erlassen.
§ 48 Landesrechtliche Bestimmungen
Die Länder können zur Durchführung der Überwachung weitere Vorschriften erlassen.
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