(3) Der Vorlagebeschluss enthält:
- 1. die Feststellungsziele,
- 2. eine knappe Darstellung des den Musterverfahrensanträgen zugrunde liegenden gleichen Lebenssachverhalts,
- 3. die angegebenen Beweismittel und
- 4. eine Zusammenstellung aller bekannt gemachten gleichgerichteten Musterverfahrensanträge mit den Angaben nach § 4 Absatz 2.