(2) Die Bekanntmachung ist mit dem Datum ihrer Veröffentlichung zu versehen und enthält die folgenden Angaben:
- 1. die vollständige Bezeichnung der Beklagten und ihrer gesetzlichen Vertreter,
- 2. die Bezeichnung des von dem Musterverfahrensantrag betroffenen Emittenten von Wertpapieren, Anbieters von sonstigen Vermögensanlagen oder Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen,
- 3. die Bezeichnung des Prozessgerichts,
- 4. das Aktenzeichen des Prozessgerichts,
- 5. die Feststellungsziele des Musterverfahrensantrags einschließlich der betroffenen öffentlichen Kapitalmarktinformationen oder der Vorfälle nach Artikel 75 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2023/1114,
- 6. eine knappe Darstellung des vorgetragenen Lebenssachverhalts,
- 7. die Höhe des vom Kläger geltend gemachten Anspruchs, soweit dieser von den Feststellungszielen des Musterverfahrens betroffen ist, und
- 8. den Zeitpunkt des Eingangs des Musterverfahrensantrags beim Prozessgericht.