Alle Vorschriften: KapMuG
§ 30 Übergangsvorschriften
§ 31 Evaluierung
Dieses Gesetz ist fünf Jahre nach dem Inkrafttreten zu evaluieren.
Lege Lata
§ 31 Evaluierung
Dieses Gesetz ist fünf Jahre nach dem Inkrafttreten zu evaluieren.
Lege Lata
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