Alle Vorschriften: KAGB
§ 212 Bewerter; Häufigkeit der Bewertung und Berechnung
§ 214 Risikomischung, Arten
§ 213 Umwandlung von inländischen OGAW
Inländische OGAW dürfen nicht in AIF umgewandelt werden.
Lege Lata
§ 213 Umwandlung von inländischen OGAW
Inländische OGAW dürfen nicht in AIF umgewandelt werden.
Lege Lata
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