(2) Die wesentlichen Anlegerinformationen müssen folgende Angaben zu den wesentlichen Merkmalen des betreffenden Investmentvermögens enthalten:
- 1. Identität des Investmentvermögens und der für das Investmentvermögen zuständigen Behörde,
- 2. kurze Beschreibung der Anlageziele und der Anlagepolitik,
- 3. Risiko- und Ertragsprofil der Anlage,
- 4. Kosten und Gebühren,
- 5. bisherige Wertentwicklung und gegebenenfalls Performance-Szenarien,
- 6. eine Erklärung darüber, dass die Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik auf einer Internetseite veröffentlicht sind, wie die Internetseite lautet und dass auf Anfrage kostenlos eine Papierversion der Internetseite zur Verfügung gestellt wird; die Erklärung umfasst auch, dass zu den auf der Internetseite einsehbaren Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik eine Beschreibung der Berechnung der Vergütung und der sonstigen Zuwendungen sowie die Identität der für die Zuteilung der Vergütung und sonstigen Zuwendungen zuständigen Personen, einschließlich der Zusammensetzung des Vergütungsausschusses, falls es einen solchen Ausschuss gibt, gehört und
- 7. praktische Informationen und Querverweise.