Alle Vorschriften: JVEG
§ 15 Grundsatz der Entschädigung
§ 17 Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung
§ 16 Entschädigung für Zeitversäumnis
Die Entschädigung für Zeitversäumnis beträgt 7 Euro je Stunde.
Lege Lata
§ 16 Entschädigung für Zeitversäumnis
Die Entschädigung für Zeitversäumnis beträgt 7 Euro je Stunde.
Lege Lata
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