Alle Vorschriften: InsO
§ 15b Zahlungen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung; Verjährung
§ 17 Zahlungsunfähigkeit
§ 16 Eröffnungsgrund
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt voraus, daß ein Eröffnungsgrund gegeben ist.
Lege Lata
§ 16 Eröffnungsgrund
Kommentar [Extern]
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt voraus, daß ein Eröffnungsgrund gegeben ist.
Lege Lata
·