Alle Vorschriften: IfSG
§ 75a Weitere Strafvorschriften
§ 77 Übergangsvorschriften
§ 76 Einziehung
Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach § 75 Abs. 1 oder 3 bezieht, können eingezogen werden.
Lege Lata
§ 76 Einziehung
Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach § 75 Abs. 1 oder 3 bezieht, können eingezogen werden.
Lege Lata
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