Alle Vorschriften: HwO
§ 49
§ 50a
§ 50
Die durch die Durchführung der Meisterprüfung entstehenden Kosten trägt die Handwerkskammer.
Lege Lata
§ 50
Die durch die Durchführung der Meisterprüfung entstehenden Kosten trägt die Handwerkskammer.
Lege Lata
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