Alle Vorschriften: HwO
§ 106
§ 108
§ 107
Die Handwerkskammer kann zu ihren Verhandlungen Sachverständige mit beratender Stimme zuziehen.
Lege Lata
§ 107
Die Handwerkskammer kann zu ihren Verhandlungen Sachverständige mit beratender Stimme zuziehen.
Lege Lata
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