(4) Als jeweils dieselbe Tatsache betreffend sind zu behandeln:
- 1. die Anmeldung einer zur Vertretung berechtigten Person und die gleichzeitige Anmeldung ihrer Vertretungsmacht oder deren Ausschlusses;
- 2. die Anmeldung der Verlegung
- a) der Hauptniederlassung,
- b) des Sitzes oder
- c) der Zweigniederlassung
und die gleichzeitige Anmeldung der Änderung der inländischen Geschäftsanschrift; - 3. mehrere Änderungen eines Gesellschaftsvertrags oder einer Satzung, die gleichzeitig angemeldet werden und nicht die Änderung eingetragener Angaben betreffen;
- 4. die Änderung eingetragener Angaben und die dem zugrunde liegende Änderung des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung.