(1) Das Konnossement soll folgende Angaben enthalten:
- 1. Ort und Tag der Ausstellung,
- 2. Name und Anschrift des Abladers,
- 3. Name des Schiffes,
- 4. Name und Anschrift des Verfrachters,
- 5. Abladungshafen und Bestimmungsort,
- 6. Name und Anschrift des Empfängers und eine etwaige Meldeadresse,
- 7. Art des Gutes und dessen äußerlich erkennbare Verfassung und Beschaffenheit,
- 8. Maß, Zahl oder Gewicht des Gutes und dauerhafte und lesbare Merkzeichen,
- 9. die bei Ablieferung geschuldete Fracht, bis zur Ablieferung anfallende Kosten sowie einen Vermerk über die Frachtzahlung,
- 10. Zahl der Ausfertigungen.