Alle Vorschriften: HGB
§ 475h Abweichende Vereinbarungen
§ 477 Ausrüster
§ 476 Reeder
Reeder ist der Eigentümer eines von ihm zum Erwerb durch Seefahrt betriebenen Schiffes.
Lege Lata
§ 476 Reeder
Reeder ist der Eigentümer eines von ihm zum Erwerb durch Seefahrt betriebenen Schiffes.
Lege Lata
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