§ 451b Frachtbrief. Gefährliches Gut. Begleitpapiere. Mitteilungs- und Auskunftspflichten

Abweichend von § 408 ist der Absender nicht verpflichtet, einen Frachtbrief auszustellen. Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut und ist der Absender ein …