(2) Der Rechnungslegungsbeirat setzt sich zusammen aus
- 1. einem Vertreter des Bundesministeriums der Justiz als Vorsitzendem sowie je einem Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz,
- 2. vier Vertretern von Unternehmen,
- 3. vier Vertretern der wirtschaftsprüfenden Berufe,
- 4. zwei Vertretern der Hochschulen.