(5) Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a) können anstelle der Staffelungen nach den Absätzen 2 und 3 die Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt darstellen:
- 1. Umsatzerlöse,
- 2. sonstige Erträge,
- 3. Materialaufwand,
- 4. Personalaufwand,
- 5. Abschreibungen,
- 6. sonstige Aufwendungen,
- 7. Steuern,
- 8. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.