Alle Vorschriften: HdlRegVfg
§ 38b Überprüfung ausländischer Registereintragungen über das Europäische System der Registervernetzung
§ 40 Inhalt der Eintragungen in Abteilung A
§ 39
Die Abteilungen A und B werden in getrennten Registern nach den beigegebenen Mustern geführt.
§ 39
Die Abteilungen A und B werden in getrennten Registern nach den beigegebenen Mustern geführt.
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