Alle Vorschriften: GWB
§ 147 Sonstige anwendbare Vorschriften
§ 149 Besondere Ausnahmen
§ 148 Anwendungsbereich
Dieser Unterabschnitt ist anzuwenden auf die Vergabe von Konzessionen durch Konzessionsgeber.
Lege Lata
§ 148 Anwendungsbereich
Dieser Unterabschnitt ist anzuwenden auf die Vergabe von Konzessionen durch Konzessionsgeber.
Lege Lata
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