Alle Vorschriften: GVG
§ 139
§ 140a
§ 140
Der Geschäftsgang wird durch eine Geschäftsordnung geregelt, die das Plenum beschließt.
Lege Lata
§ 140
Der Geschäftsgang wird durch eine Geschäftsordnung geregelt, die das Plenum beschließt.
Lege Lata
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