(1) Der Geschäftswert in einem unternehmensrechtlichen Verfahren und in einem Verfahren in Vereinssachen beträgt
- 1. bei Kapitalgesellschaften und Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit 60 000 Euro,
- 2. bei rechtsfähigen Personengesellschaften sowie bei Genossenschaften 30 000 Euro,
- 3. bei Vereinen 5 000 Euro und
- 4. in sonstigen Fällen 10 000 Euro,
wenn das Verfahren die Ernennung oder Abberufung von Personen betrifft.