(2) In der Mitteilung nach Absatz 1 sind folgende Daten der betreffenden Person anzugeben:
- 1. Name,
- 2. Geburtsname, sofern dieser vom Namen abweicht,
- 3. Vorname,
- 4. Geburtstag,
- 5. Geburtsort,
- 6. Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeiten,
- 7. Meldeanschriften der letzten fünf Jahre bestehend aus Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, wenn vorhanden Zusatz, Land, Staat.
Weitergehende Anforderungen bleiben unberührt.