(2) Der Rechtsinhaber kann die Rechte aus dem eingetragenen Design gegen einen Lizenznehmer geltend machen, der hinsichtlich
- 1. der Dauer der Lizenz,
- 2. der Form der Nutzung des eingetragenen Designs,
- 3. der Auswahl der Erzeugnisse, für die die Lizenz erteilt worden ist,
- 4. des Gebiets, für das die Lizenz erteilt worden ist, oder
- 5. der Qualität der vom Lizenznehmer hergestellten Erzeugnisse
gegen eine Bestimmung des Lizenzvertrags verstößt.