Alle Vorschriften: GenG
§ 87a Zahlungspflichten bei Überschuldung
§ 88 Aufgaben der Liquidatoren
§ 87b Verbot der Erhöhung von Geschäftsanteil oder Haftsumme
Nach Auflösung der Genossenschaft können weder der Geschäftsanteil noch die Haftsumme erhöht werden.
Lege Lata
§ 87b Verbot der Erhöhung von Geschäftsanteil oder Haftsumme
Nach Auflösung der Genossenschaft können weder der Geschäftsanteil noch die Haftsumme erhöht werden.
Lege Lata
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