Alle Vorschriften: GenG
§ 64b Bestellung eines Prüfungsverbandes
§ 65 Kündigung des Mitglieds
§ 64c Prüfung aufgelöster Genossenschaften
Auch aufgelöste Genossenschaften unterliegen den Vorschriften dieses Abschnitts.
Lege Lata
§ 64c Prüfung aufgelöster Genossenschaften
Auch aufgelöste Genossenschaften unterliegen den Vorschriften dieses Abschnitts.
Lege Lata
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