Alle Vorschriften: GenG
§ 100 (weggefallen)
§ 102 Eintragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
§ 101 Wirkung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die Genossenschaft aufgelöst.
Lege Lata
§ 101 Wirkung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die Genossenschaft aufgelöst.
Lege Lata
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