Alle Vorschriften: GBVfg
§ 17a
§ 19
§ 18
Angaben über den Rang eines eingetragenen Rechts sind bei allen beteiligten Rechten zu vermerken.
Lege Lata
§ 18
Angaben über den Rang eines eingetragenen Rechts sind bei allen beteiligten Rechten zu vermerken.
Lege Lata
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