Alle Vorschriften: FGO
§ 96
§ 98
§ 97
Über die Zulässigkeit der Klage kann durch Zwischenurteil vorab entschieden werden.
Lege Lata
§ 97
Über die Zulässigkeit der Klage kann durch Zwischenurteil vorab entschieden werden.
Lege Lata
·