Alle Vorschriften: FGO
§ 94a
§ 96
§ 95
Über die Klage wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, durch Urteil entschieden.
Lege Lata
§ 95
Über die Klage wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, durch Urteil entschieden.
Lege Lata
·