(3) Die Begründung muss enthalten:
- 1. die Erklärung, inwieweit das Urteil angefochten und dessen Aufhebung beantragt wird (Revisionsanträge);
- 2. die Angabe der Revisionsgründe, und zwar
- a) die bestimmte Bezeichnung der Umstände, aus denen sich die Rechtsverletzung ergibt;
- b) soweit die Revision darauf gestützt wird, dass das Gesetz in Bezug auf das Verfahren verletzt sei, die Bezeichnung der Tatsachen, die den Mangel ergeben.