Alle Vorschriften: FamFG
§ 455 Antragsberechtigter
§ 457 Nachlassinsolvenzverfahren
§ 456 Verzeichnis der Nachlassgläubiger
Dem Antrag ist ein Verzeichnis der bekannten Nachlassgläubiger mit Angabe ihres Wohnorts beizufügen.
Lege Lata
§ 456 Verzeichnis der Nachlassgläubiger
Dem Antrag ist ein Verzeichnis der bekannten Nachlassgläubiger mit Angabe ihres Wohnorts beizufügen.
Lege Lata
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