(1) Die Beschlussformel enthält im Fall der Bestellung eines Betreuers auch
- 1. die Bezeichnung des Aufgabenkreises des Betreuers unter Benennung der einzelnen Aufgabenbereiche;
- 2. bei Bestellung eines Vereinsbetreuers die Bezeichnung als Vereinsbetreuer und die des Vereins;
- 3. bei Bestellung eines Behördenbetreuers die Bezeichnung als Behördenbetreuer und die der Behörde;
- 4. bei Bestellung eines beruflichen Betreuers die Bezeichnung als beruflicher Betreuer.