Die Union verfolgt ihre Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, indem sie
- a. die allgemeinen Leitlinien bestimmt,
- b. b)Beschlüsse erlässt zur Festlegung
- i) der von der Union durchzuführenden Aktionen,
- ii) der von der Union einzunehmenden Standpunkte,
- iii) der Einzelheiten der Durchführung der unter den Ziffern i und ii genannten Beschlüsse,
und
- c. die systematische Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Führung ihrer Politik ausbaut.