(6a) Für die Zwecke der Durchführung der Überprüfungen gemäß Artikel 20 Absatz 2 Unterabsatz 2 Buchstabe k wird das ETIAS-Zentralsystem durch die automatisierten Überprüfungen gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels in die Lage versetzt, das durch die Verordnung (EU) 2024/1358 des Europäischen Parlaments und des RatesVerordnung (EU) 2024/1358 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich biometrischer Daten zum Zwecke der effektiven Anwendung der Verordnungen (EU) 2024/1351 und (EU) 2024/1350 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2001/55/EG sowie zur für die Feststellung der Identität illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten, sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L, 2024/1358, 22.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1358/oj). eingerichtete Eurodac anhand der folgenden, von den Antragstellern im Rahmen der Artikel 17 Absatz 2 Buchstaben a bis d dieser Verordnung übermittelten Daten abzufragen:
- a. Nachname (Familienname), Vorname(n), Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, derzeitige Staatsangehörigkeit;
- b. sonstige Namen (Aliasname(n), Künstlername(n), gebräuchliche(r) Name(n)), falls zutreffend;
- c. weitere Staatsangehörigkeiten, falls zutreffend;
- d. Art, Nummer und Ausstellungsland des Reisedokuments.