§ 15 Erhöhte Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen

Bauherr ist, wer auf eigene Rechnung und Gefahr ein Gebäude baut oder bauen lässt. In den Fällen des § 7b des Gesetzes in den vor Inkrafttreten des …