Alle Vorschriften: ErsDiG
§ 16 Unabkömmlichstellung
§ 18 Erstattung von Auslagen und Verdienstausfall
§ 17 Entscheidungen über Wehrdienstausnahmen
Entscheidungen der Wehrersatzbehörden über Wehrdienstausnahmen gelten auch für den Zivildienst.
§ 17 Entscheidungen über Wehrdienstausnahmen
Entscheidungen der Wehrersatzbehörden über Wehrdienstausnahmen gelten auch für den Zivildienst.
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