(2a) Die Betreiber von Übertragungsnetzen mit Regelzonenverantwortung sind des Weiteren verpflichtet, folgende Daten auf einer gemeinsamen Internetseite bereitzustellen und mindestens stündlich zu aktualisieren:
- 1. den Anteil erneuerbarer Energien an der in der Stromgebotszone erzeugten sowie verbrauchten Elektrizität in Prozent;
- 2. den durchschnittlichen Gehalt an Treibhausgasemissionen an der in der Stromgebotszone erzeugten sowie verbrauchten Elektrizität in Kilogramm Kohlendioxid pro Kilowattstunde.
Sofern verfügbar, stellen die Betreiber von Übertragungsnetzen mit Regelzonenverantwortung auf der Internetseite nach Satz 1 für den Folgetag zusätzlich eine Prognose zur Entwicklung der Daten nach Satz 1 zur Verfügung. Die Bereitstellung der Daten hat in einem zwischen den Betreibern von Übertragungsnetzen mit Regelzonenverantwortung abgestimmten Datenformat und auf der Basis von zwischen ihnen abgestimmten Datensätzen zu erfolgen. Die Betreiber von Übertragungsnetzen mit Regelzonenverantwortung haben zu gewährleisten, dass die bereitgestellten Daten
- 1. Betreibern von Elektrizitätsverteilernetzbetreibern, Marktteilnehmern, Aggregatoren sowie Letztverbrauchern diskriminierungsfrei zugänglich sind,
- 2. durch elektronische Kommunikationssysteme über eine einheitliche Programmierschnittstelle automatisiert ausgelesen werden können und
- 3. durch elektronische Kommunikationssysteme automatisiert ausgelesen werden können, insbesondere für die folgenden Betreiber:
- a) Betreiber von intelligenten Messsystemen unter Beachtung anzuwendender Vorgaben in Schutzprofilen und in Technischen Richtlinien nach dem Messstellenbetriebsgesetz,
- b) Betreiber von Ladepunkten für Elektromobile,
- c) Betreiber von Wärme- und Kälteversorgungssystemen sowie
- d) Betreiber von Gebäudemanagementsystemen oder Energiemanagementsystemen.
Jeder Betreiber eines Übertragungsnetzes mit Regelzonenverantwortung ist verpflichtet, mit den jeweils anderen Betreibern eines Übertragungsnetzes mit Regelzonenverantwortung zusammenzuarbeiten, um die Verpflichtungen nach den Sätzen 1 bis 5 zu erfüllen.