§ 17k Erstattung von Entschädigungszahlungen bei Störungen oder Verzögerungen der Errichtung internationaler Offshore-Anbindungsleitungen

Einem Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung werden nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 die Kosten für geleistete Entschädigungszahlungen im …