§ 15d Prüfung und Bestätigung des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff durch die Regulierungsbehörde

Die Regulierungsbehörde prüft die Übereinstimmung des vorgelegten Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff mit den Anforderungen nach § 15c Absatz 1 bis …