§ 12c Prüfung und Bestätigung des Netzentwicklungsplans durch die Regulierungsbehörde

Die Regulierungsbehörde prüft die Übereinstimmung des Netzentwicklungsplans mit den Anforderungen gemäß § 12b Absatz 1, 2 und 4. Sie kann Änderungen des …