(8) Clearingmitglieder, die Clearingdienstleistungen erbringen, und Kunden, die Clearingdienstleistungen erbringen, stellen ihren Kunden mindestens Folgendes zur Verfügung:
- a. Informationen darüber, wie die Modelle für die Berechnung von Einschusszahlungen der CCP funktionieren;
- b. Informationen über die Situationen und Bedingungen, die zu Nachschussforderungen führen könnten;
- c. Informationen über die Verfahren zur Ermittlung des von den Kunden zu zahlenden Betrags; und
- d. eine Simulation der Einschussanforderungen, denen Kunden sich in verschiedenen Szenarien gegenüber sehen könnten.