(4) In den schriftlichen Regelungen gemäß Absatz 1 ist festzulegen,
- a. unter welchen Umständen ein Interessenkonflikt vorliegt oder entstehen könnte, der den Interessen eines oder mehrerer Clearingmitglieder oder Kunden erheblich schaden könnte;
- b. welche Verfahren einzuleiten und welche Maßnahmen zu treffen sind, um einen derartigen Konflikt zu bewältigen.