(1) Qualifizierte Dienste für die Zustellung elektronischer Einschreiben müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- a. Sie werden von einem oder mehreren qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern erbracht.
- b. Sie stellen die Identifizierung des Absenders mit einem hohen Maß an Vertrauenswürdigkeit sicher.
- c. Sie stellen die Identifizierung des Empfängers vor der Zustellung der Daten sicher.
- d. Das Absenden und Empfangen der Daten ist durch eine fortgeschrittene elektronische Signatur oder ein fortgeschrittenes elektronisches Siegel eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters auf eine Weise gesichert, die die Möglichkeit einer unbemerkten Veränderung der Daten ausschließt.
- e. Jede Veränderung der Daten, die zum Absenden oder Empfangen der Daten nötig ist, wird dem Absender und dem Empfänger der Daten deutlich angezeigt.
- f. Das Datum und die Zeit des Absendens, Empfangens oder einer Änderung der Daten werden durch einen qualifizierten elektronischen Zeitstempel angezeigt.