(1.) Eine fortgeschrittene elektronische Signatur erfüllt alle folgenden Anforderungen:
- a. Sie ist eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet.
- b. Sie ermöglicht die Identifizierung des Unterzeichners.
- c. Sie wird unter Verwendung elektronischer Signaturerstellungsdaten erstellt, die der Unterzeichner mit einem hohen Maß an Vertrauen unter seiner alleinigen Kontrolle verwenden kann.
- d. Sie ist so mit den auf diese Weise unterzeichneten Daten verbunden, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann.