(1) Bei der Priorisierung von Produkten, die unter die Ökodesign-Anforderungen fallen sollen, analysiert die Kommission den potenziellen Beitrag dieser Produkte zur Verwirklichung der Klima-, Umwelt- und Energieeffizienzziele der Union und berücksichtigt dabei die folgenden Kriterien:
- a. a)das Potenzial zur Verbesserung der Produktaspekte, ohne unverhältnismäßige Kosten zu verursachen, wobei insbesondere Folgendes berücksichtigt wird:
- i) fehlendes oder unzulängliches Unionsrecht oder das Versagen von Marktkräften bzw. Selbstregulierungsmaßnahmen, um das Ziel zufriedenstellend anzugehen, und
- ii) die Leistungsunterschiede der auf dem Markt bereitgestellten Produkte mit gleichwertigen Funktionen in Bezug auf die Produktaspekte;
- b. das Verkaufs- und Handelsvolumen dieser Produkte in der Union;
- c. die Verteilung der Klima- und Umweltauswirkungen, des Energieverbrauchs, des Ressourcenverbrauchs und des Abfallaufkommens dieser Produkte entlang der Wertschöpfungskette;
- d. ob gemäß Artikel 4 erlassene delegierte Rechtsakte vor dem Hintergrund von Technologie- und Marktentwicklungen regelmäßig überarbeitet und angepasst werden müssen.